VERMITTLUNGSABLAUF

Wir möchten darauf hinweisen, daß es aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich ist, die eingehenden Anträge sofort zu bearbeiten, da wir immer bemüht sind, die Reihenfolge einzuhalten!

 

BEWERBUNG

Für die Au-Pair Vermittlung benötigen wir von der Gastfamilie:

  1. Den „Bewerbungsbogen“ für Familie, evtl. mit Fotos der Familie, Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Bitte nur ernstgemeinte Bewerbungen !
  2. Die Vermittlungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen zurück.

 

VORSCHLÄGE

Liegt der von Ihnen unterschrieben Bewerbungsbogen, sowie die Vermittlungsvereinbarung unserer Agentur vor, so können wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen von geeigneten Au Pairs zukommen lassen.

 

KONTAKT

Nachdem Sie ihre Auswahl getroffen haben, können Sie oder wir den Kontakt zwischen Ihnen und dem Au-Pair herstellen.

Falls das Au-Pair Sie anruft, rufen Sie bitte umgehend zurück, damit dem Au-Pair nicht zu hohe Unkosten entstehen.

Es ist ratsam das Au-Pair nach ihren persönlichen Daten (siehe Bewerbung: Geb.Dat., Vater Arbeit, Mutter Arbeit, wieviele Brüder und Schwestern, Alter usw.) abzufragen, damit Sie sich auch sicher sein können, daß Sie auch selbst mit dem Au-Pair sprechen und nicht mit jemand anderem.

Die Angaben und Wünsche der Au-Pairs im Bewerbungsbogen sind lediglich Anhaltspunkte. Evt. Wünsche Ihrerseits werden oft nach Rücksprache mit dem Au-Pair akzeptiert.

Am besten notieren Sie alle Gespräche und Informationen der Au-Pairs und teilen diese unserer Agentur mit. Erst nach Mitteilung der Gesprächsergebnisse zwischen den Au-Pairs und Ihnen können wir Ihnen, wenn notwendig weitere Vorschläge zukommen lassen.

Beachten Sie, dass wir auch anderen Familien die Au-Pairs gleichzeitig vorschlagen.

 

EINLADUNG

Wenn Sie sich für ein Au-Pair entschieden haben, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Wir erstellen dann eine Einladung bzw. Arbeitsvertrag. Diese(n) sollten Sie dann auf ihrer Richtigkeit überprüfen, unterschreiben und im Original (auf Originalpapier) an uns zurücksenden.

Der Arbeitsvertrag ist nur gültig mit der Bestätigung unserer Agentur lt. §18 Abs. 1 des AfG.

Danach wird mit diesem Vertrag vom Au-Pair das Au-Pair-Visum bei den zuständigen Ämtern beantragt.

Bei Visumsantrag ist die im Arbeitsvertrag angeführte Vermittlungs-Bearbeitungsgebühr sofort fällig!

Es ist nicht gestattet, die von unserer Agentur vorgeschlagenen Au-Pairs eigenmächtig anzuwerben oder eigene Einladungen auszustellen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige!

Laden Sie zu einem späteren Zeitpunkt die schon bekannten Au-Pairs ein oder holen sich Vorschläge von unseren Partner-Agenturen, so wird die volle Vermittlungsgebühr fällig.

 

VISUMSABLAUF

  1. In zirka 2-3 Wochen nach Visumsantrag erhalten Sie einen Familienfragebogen vom Amt (ZAV). Wir raten Ihnen, uns sofort anzurufen, damit wir diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen bearbeiten können.Bei fehlerhaften oder unvollständig ausgefüllten Fragebogen könnte sich  das Visum nämlich verzögern oder abgelehnt werden. Es ist zu beachten, daß in der Ferien- und Urlaubzeit das Visum sich nochmals erheblich verzögern kann (oft bis 4 Wochen).
  1. Nach Ihrer richtigen Beantwortung der Fragen und Abgabe dieser Erklärung bei der ZAV, wird das Visum in ca. 1-2 Wochen ausgestellt.Die Dt. Botschaft benachrichtigt das Au-Pair zu Hause und es muss das Visum persönlich innerhalb 14 Tagen dort abholen.
  1. Gleichzeitig schicken wir Ihnen dann ein Infoschreiben „Nach Au-Pair-Einreise“ , in dem genau aufgeführt ist, wie und wo das Au-Pair angemeldet werden muss.
    Eine Haftung bei Visumsverzögerung, egal aus welchen Gründen auch immer, kann von uns nicht übernommen werden.

 

EINREISE

Am besten ist, wenn Sie während des Visumsablaufes ständigen Kontakt mit Ihrem Au-Pair halten, damit Sie sich auch schon etwas „beschnuppern“ können. Für die Abwicklung der erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sind die Gastfamilien und Au-Pairs ausnahmslos selbst zuständig und verantwortlich.

In der Regel zahlt das Au-Pair die Einreise selbst. Es ist selbstverständlich, dass die Gastfamilie das Au-Pair vom Ankunftsort abholt.

Nach erfolgreicher Vermittlung und Einreise.
Bitte unser Infoschreiben „Nach Au-Pair-Einreise“ beachten !

  1. krankenversichern,
  2. Einwohnermeldeamt anmelden,
  3. Visumsverlängerung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde innerhalb der ersten 3 Monaten.

 

VERSICHERUNG

Die Gastfamilie ist verpflichtet das Au-Pair vom ersten Tag an ausreichend gegen Krankheit, Mutterschaft oder eines Unfalles zu versichern  und bei evtl. Abschiebung die anfallenden Kosten zu bezahlen.

Wenn die Familie das Au-Pair nicht innerhalb einer Woche bei der Krankenversicherung anmeldet, so bekommt sie die Au-Pairversicherung  nicht mehr zu dem günstigen Tarif.

Bei Krankheit ohne Versicherungsschutz, muß die Gastfamilie die volle Arzt bzw. Krankenhausrechnung bezahlen.

Bei Kündigung muß die Versicherung noch bis 2 Wochen danach weiterbestehen.

Wird das Auto der Gastfamilie vom Au-Pair benutzt, so haftet die Familie für alle Sach-und Personenschäden.

Wir lassen Ihnen völlig unverbindlich von den dzt. günstigsten Versicherungen Infomaterial zusenden sobald sie bei uns  einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Sie können sich danach direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden.

 

GEBÜHREN FÜR BEHÖRDENGÄNGE

Die Unkosten der erforderlichen Behördengänge trägt die Gastfamilie.

 

ARBEITSBEDINGUNGEN

Siehe Genaueres unter Familieninfo der Bundesanstalt für Arbeit „Au-Pair-INFO für deutsche Gastfamilien“

Ausgestaltung des Au-Pair-Beschäftigungsverhältnisses. Die wesentlichen Kriterien des vom Europarat 1969 verabschiedete  „Europäische Abkommen über Au-Pair-Beschäftigung“ sind auch in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich anerkannt worden und  lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:

  • Mindestalter grundsätzlich 18 Jahre, Höchstalter bei Visumsantrag 26 Jahre
  • Integration in die Gastfamilie (AP soll eine Haustochter sein)
  • Mithilfe insbesondere bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung

(max. 30 Std.Woche, grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden/5 Tagen).

Kann das Au-Pair wegen Babysitting das Haus nicht verlassen (sollte nicht die Regel sein), so gilt dies als Arbeitszeit!

Das Au-Pair ist keine gelernte Köchin, keine Hausangestellte und keine Putzfrau – noch ersetzt es sie !

  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche und von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
  • Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Beschäftigung als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Beschäftigungsmonat).
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall eines Unfalles, einer Krankheit sowie Schwangersch./Geburt, ca.40-50 € im Monat.
  • Taschengeld € 260,00 monatlich (auf Wunsch auch wöchentl. auszuzahlen).
  • Eigenes Zimmer bei Familie (nicht im Keller mit Kellerschachtfenster) u. ausreichende Verpflegung durch die Gastfamilie.
  • Volle Verpflegung, auch an freien Tagen oder Abwesenheit der Familie
  • Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses muss gegeben sein. Sowie € 50,-/mtl. für den Sprachkurs.

Das Au-Pairverhältnis  ist nur bis zu einem Jahr möglich, eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

 

AUSREISE

Der Au-Pairaufenthalt dauert 1 Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Ausreise des Au-Pairs darf das Visum noch nicht abgelaufen sein (falls dies doch zutrifft, so muss das Au-Pair bei der Ausreise mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe rechnen).

Auch muss bei Ausreise, das Au-Pair behördlich abgemeldet sein.

Die Meldebehörde leitet diese Nachricht an die zuständigen Ämter weiter, sodass die Gastfamilie keine weitere Meldung machen muss.

Ist das Au-Pair bei einer Familie nicht abgemeldet, bekommt die Familie solange kein neues Au-Pair bis die Abmeldung erfolgt ist.

Bei normaler Ausreise muss das Au-Pair die Heimreise selbst bezahlen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so rufen Sie uns bitte zu unseren angegebenen Sprechzeiten an, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Und denken Sie daran; Nur eine gute und vor allem schnelle Zusammenarbeit führt zu einem raschen Erfolg !

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

VERMITTLUNGSGEBÜHR

Vermittlungen aus Nicht-EU Staaten 490,00 €
Vermittlungen aus Eu-Staaten 600,00 €
Nur Bearbeitung 180,00 €
Umvermittlungen werden anteilig mtl. mit € 40,80 berechnet, jedoch mindestens € 100,-

*Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen auf Grund § 19 UStG (Kleinunternehmertum)

Auf keinen Fall darf die Familie das Au-Pair, welches für Sie nicht in Frage kommt, ohne Wissen und Einverständnis  der APC-Segler an andere Personen weiterleiten. Sollte dies doch geschehen, wird der Familie die volle Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

FÄLLIGKEIT DER VERMITTLUNGSGEBÜHR

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermittlung um eine Dienstleistung handelt. Daher ist die Vermittlungsgebühr sofort fällig, wenn die Dienstleistung bzw. der Vertragsabschluss getätigt wurde, unabhängig davon, ob das Au-Pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt werden kann.

 

VERMITTLUNGSDAUER

Eine Vermittlung kann 8-10 Wochen dauern.

Die Agentur APC-Segler hat bei Bundesbehörden, Konsulate, Botschaften etc. keinen Einfluss auf die Länge des Visumsprozesses, so dass hier von der Gastfamilie keine Regressansprüche für die Nichteinhaltung eines Wunscheinreisetermins gegenüber APC-Segler geltend gemacht werden können.

 

VORZEITIGE KÜNDIGUNG

  • Eventuelle Streitigkeiten sind primär innerhalb der Familie zu klären und fallen nicht in den Aufgabenbereich der Agentur.
  • Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens wieder trennt, da erfahrungsgemäß des öfteren Anfangsschwierigkeiten entstehen, die aber meistens schnell überwunden werden können.
  • Es ist sehr wichtig, im Vorfeld klare Vorgaben zu machen und Probleme gleich in Ruhe zu besprechen, damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten und Spannungen kommt. Falls dies nichts nützt, so muss die Agentur benachrichtigt werden.
  • Die Agentur ist nicht verpflichtet, bei persönlichen Streitigkeiten als Schlichter zu fungieren. Die Hauptaufgabe der Agentur besteht darin, die Arbeitsvermittlung durchzuführen. Im Falle eines nicht funktionierenden Zusammenlebens wird die Agentur zusammen mit Ihnen und den zuständigen Ämtern beraten, wie weitergeholfen werden kann.
  • Die Gastfamilie wie auch das Au-Pair muss eine schriftliche Berichterstattung (Formblatt erhältlich bei der Agentur) bei der Agentur abgeben, die dann der Ausländerbehörde vorgelegt werden muss. Diese entscheidet dann, ob eine evtl. Neuvermittlung beiderseits genehmigt werden kann.
  • Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
  • Es sollte gewährleistet sein, dass das Au-Pair so lange in der Familie bleiben kann, bis für sie eine neue Gastfamilie gefunden wird und / oder die Familie ein neues Au-Pair bekommt.

 

FRISTLOSE KÜNDIGUNG

  • Im Falle eines schweren pflichtwidrigen Verhaltens, kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt werden, es muss jedoch immer vorher die Agentur benachrichtigt und die Ausländerbehörde oder evtl. Polizei eingeschaltet werden.
  • Es ist nicht erlaubt das Au-Pair ohne Weiteres und mittellos vor die Tür zu verweisen. Nach erfolgreicher Vermittlung tragen Sie als Gasteltern und nicht die Vermittlungs-Agentur die volle Verantwortung.
    Das Au-Pair hat Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung bis entschieden ist, ob es eine neue Familie bekommt oder heimfahren muss.
  • Die Familie kann bei Arbeitsbeginn eine Versicherung abschließen, wenn sie bei Kündigung
    (aus zwingenden Grund) das Au-pair nicht mehr haben möchte und es für die Zwischenzeit eine Unterkunft bis längstens 15 Tage braucht (41€/Tag).
  • Auch gibt es für die Familie die Möglichkeit bei Arbeitsbeginn eine Versicherung für eventuelle Abschiebekosten abzuschließen.

 

RÜCKTRITT

Sollte das Au-Pair aus von uns nicht zu verantwortenden Gründen absagen oder nicht anreisen können, so haben Sie die Möglichkeit die volle Vermittlungsgebühr zurückerstattet zu bekommen oder erhalten auf Wunsch eine neue Vermittlung ohne Mehrkosten.

Wurden bereits Unterlagen bzw. das Visum auf Veranlassen des Auftraggebers  vorbereitet, so wird die Hälfte der Vermittlungsgebühr als Bearbeitungsgebühr fällig, wenn der Auftraggeber dann noch von der Vermittlung zurücktritt, egal aus welchen Gründen auch immer. Hat die Familie die Gebühr zZt. der Absage noch nicht bezahlt, so ist die o.g. Bearbeitungsgebühr trotzdem sofort fällig.

 

HAFTUNG

Nach erfolgreicher Vermittlung können wir keine weitere Haftung übernehmen. Eine Rückzahlung der Vermittlungsgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt nicht in der Verantwortung der APC-Segler, wenn das Au-Pair das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet oder sich nicht harmonisch in die Familie eingliedert.

Die persönlichen Daten in den Bewerbungsunterlagen der Au-Pairs sind Angaben der Bewerber/innen.

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher von der APC-Segler nicht übernommen werden.

Eben sowenig haftet die Agentur für eventuell entstandene Unkosten beim Nichtzustandekommens eines Vertrages, wenn der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen wird oder für Verluste jeglicher Art die vor oder nach Vertragsabschluss entstehen können.

 

DIE GASTFAMILIE ERKENNT AN

Die APC-Segler übernimmt keine Haftung für Schäden die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten.

Auch nicht für etwaige persönliche Aufwendungen oder Zahlungsverpflichtungen des Au-Pairs der Gastfamilie oder Dritten gegenüber.

 

Gerichtsstand ist Erding

Au-Pair Centrale Segler
Inh. Angelique Langer

Ella 1a
84428 Buchbach
Tel.: 08086-3240383
E-Mail: info@apc-segler.de